USG-Revision 2024 hinsichtlich Lärmschutzes
Jasmin Broennimann2025-03-20T17:52:51+00:00Im September 2024 hat das Parlament eine USG-Revision beschlossen, die u.a. den Art. 22 (Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten) und den Art. 24 (Anforderungen an Bauzonen) betrifft. Diese treten aber frühestens Anfang nächstes Jahr in Kraft.